Viele StudentInnen fragen sich, ob ein Lektorat ihrer Bachelorarbeit legal ist. Vor allem nach dem Unterzeichnen der Eidesstattlichen Erklärung, in der ja ehrenwörtlich erklärt wird, dass die Bachelorarbeit ohne fremde Hilfe verfasst wurde, plagen einige Studierende Gewissensbisse.
Das Lektorat ist nicht illegal
Die Wahrheit ist: Das Lektorat ist vollkommen legal. Wenn Du also überlegst, eine/n professionelle/n Lektor/in zu beauftragen, ist das gesetzlich absolut unbedenklich. Die Voraussetzung ist, dass nichts am Inhalt geändert und Deine wissenschaftliche Leistung nicht verfälscht wird.
Lektorat wird von ProfessorInnen empfohlen
KundInnen berichteten davon, dass ihre BetreuerInnen ihnen empfohlen hätten, eine/n professionelle/n Lektor/in zu beauftragen. Und auch auf den offiziellen Homepages der Universitäten findet sich zum Teil der Hinweis, dass es gerne gesehen wird, wenn die Bachelorarbeit vorab von einer externen Person Korrektur gelesen wird. Erst dann sollte sie in die Hände des/der Begutachter/in kommen. Das Lektorat Deiner Arbeit ist also nicht nur völlig legal, sondern wird von den Hochschulen sogar empfohlen.
Beispiele von Hochschulen, die ein Lektorat empfehlen
Beispiele für Hochschulen, die das Korrekturlesen bzw. Lektorat empfehlen, sind die Wirtschaftsuniversität Wien sowie das Institut für Germanistik an der Universität Wien.
- WU Wien
„Wir empfehlen Ihnen […] dringend, dass Sie sich jemanden suchen, der die Arbeit für Sie Korrektur liest – möglichst auch inhaltlich, in jedem Fall aber in Hinblick auf Rechtschreibung und Formalia. Holen Sie sich auch von fachfremden Personen Feedback, ob die Arbeit klar strukturiert und verständlich ist.“ Quelle: WU Wien
- Germanistik Uni Wien
„Studierende, deren Muttersprache eine andere als die in der Seminararbeit verwendete, also meist das Deutsche, ist, müssen ihre Arbeit unbedingt von einer Muttersprachlerin/einem Muttersprachler auf Sprache, Stil und inhaltliche Verständlichkeit Korrektur lesen lassen.“ Quelle: Germanistik Uni Wien
Ghostwriting ist illegal
Allerdings ist es ungesetzlich und damit illegal, wenn Du Deine Arbeit nicht selbst schreibst, sondern eine andere Person beauftragst, Deine Bachelorarbeit zu verfassen. Dazu sage ich: Finger weg! Denn damit kannst Du Dir eine Menge Ärger einhandeln und im schlimmsten Fall sogar exmatrikuliert werden. Näheres dazu findest Du hier.
Zusammenfassend lässt sich also festhalten, dass das Lektorat Deiner Bachelorarbeit vollkommen legal ist. Denn dabei schreibst Du Deine Arbeit ja selbst und sie wird nur im Anschluss korrigiert bzw. optimiert. Universitäten empfehlen sogar, jemanden Externen zu beauftragen, der Feedback zum Inhalt und zur Struktur gibt – also jene Leistungen anbietet, die unter das wissenschaftliche Lektorat fallen. Illegal ist es hingegen, seine Bachelorarbeit nicht selbst zu schreiben, sondern eine/n Ghostwriter/in zu beauftragen. In diesem Fall droht die Exmatrikulation.